Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift aus dem Grundbuch, die alle Eintragungen zu einem Grundstück wiedergibt — Eigentümer, Belastungen und Grundpfandrechte.

Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie aller Eintragungen zu einem bestimmten Grundstück aus dem Grundbuch. Er wird vom Grundbuchamt (Amtsgericht) ausgestellt.

Inhalt eines Grundbuchauszugs

Der Grundbuchauszug enthält: Bestandsverzeichnis — Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flurstück, Größe), Abteilung I — Eigentümer mit Erwerbsgrund und Datum, Abteilung II — Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Wohnrechte, Vormerkungen, Erbbaurecht), Abteilung III — Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden).

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Für die Einsichtnahme ins Grundbuch ist ein berechtigtes Interesse erforderlich (§ 12 GBO). Berechtigt sind: Eigentümer, Kaufinteressenten mit konkretem Kaufinteresse (z.B. Maklernachweis), Notare, Gerichte, Behörden und Gläubiger mit eingetragenen Rechten.

Grundbuchauszug und Katasterdaten

Der Grundbuchauszug zeigt die rechtlichen Verhältnisse, das Kataster die tatsächlichen Verhältnisse. Für eine vollständige Grundstücksprüfung benötigen Sie beides. Unser Service liefert die Katasterdaten als ideale Ergänzung zum Grundbuchauszug.

Premium Grundstücksauskunft online abrufen

Alle verfügbaren Informationen in einem Paket — ab 49,00 €.

Häufige Fragen zu Grundbuchauszug

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Einen Grundbuchauszug können Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragen — persönlich, schriftlich oder teilweise online. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro (Stand 2024, Kostenordnung). Online-Abrufe über das Justizportal kosten 8 Euro (unbeglaubigt).

Wie lange dauert es, einen Grundbuchauszug zu bekommen?

Beim Amtsgericht dauert es in der Regel 1-2 Wochen. Über Online-Portale der Justiz ist der Abruf teilweise sofort möglich, sofern das Bundesland dies unterstützt.