Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen Erbbauzins.

Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV

Was ist Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht (geregelt gemäß Erbbaurechtsgesetz — ErbbauRG) ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen, ohne das Grundstück selbst kaufen zu müssen.

Wie funktioniert Erbbaurecht?

Der Grundstückseigentümer (oft Kommunen, Kirchen oder Stiftungen) räumt dem Erbbauberechtigten ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein (typisch: 50-99 Jahre). Im Gegenzug zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins (typisch: 3-5% des Grundstückswerts).

Erbbaurecht im Grundbuch

Das Erbbaurecht wird als eigenes Grundbuchblatt geführt und kann wie ein Grundstück belastet, veräußert und vererbt werden.

Vor- und Nachteile

Vorteil: Geringere Anfangsinvestition — nur Gebäude, kein Grundstück kaufen. Nachteil: Laufender Erbbauzins, Heimfallanspruch bei Vertragsende, eingeschränkte Verfügungsfreiheit.

Häufige Fragen zu Erbbaurecht

Was passiert nach Ablauf des Erbbaurechts?

Nach Ablauf fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer (Heimfall). Der Erbbauberechtigte hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswerts des Gebäudes.