Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht, das die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an Grundstücken dokumentiert.

Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist gemäß § 873 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein beim Grundbuchamt (Amtsgericht) geführtes öffentliches Register. Es dokumentiert alle rechtlich relevanten Verhältnisse an Grundstücken: Eigentum, Belastungen, Grundpfandrechte und sonstige Rechte. In Deutschland werden rund 40 Millionen Grundbuchblätter von über 600 Grundbuchämtern geführt.

Aufbau des Grundbuchs

Das Grundbuch besteht aus drei Abteilungen: Abteilung I — Eigentumsverhältnisse, Abteilung II — Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Wohnrechte, Vormerkungen), Abteilung III — Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden).

Grundbuch vs. Kataster

Das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse (wem gehört es, welche Rechte/Belastungen gibt es?). Das Kataster dokumentiert die tatsächlichen Verhältnisse (wo liegt es, wie groß ist es?). Beide Register verweisen aufeinander.

Grundbuchauszug anfordern

Einen Grundbuchauszug können Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts anfordern. Berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden. Unser Service ergänzt den Grundbuchauszug um Kataster- und Bodenrichtwerddaten.

Häufige Fragen zu Grundbuch

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Das Grundbuch kann von Personen mit berechtigtem Interesse eingesehen werden — z.B. Eigentümer, Kaufinteressenten mit konkretem Kaufinteresse, Notare, Gerichte und Behörden.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbuch und Flurkarte?

Das Grundbuch zeigt die rechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Belastungen), die Flurkarte zeigt die räumlichen Verhältnisse (Grenzen, Fläche, Nutzungsart). Beide ergänzen sich.