Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ)?

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden darf. Sie ist neben der GFZ eine zentrale Kennzahl im Bebauungsplan.

Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV

Was ist die GRZ?

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird gemäß § 19 BauNVO (Baunutzungsverordnung) im Bebauungsplan festgesetzt und bestimmt, welcher Anteil eines Grundstücks maximal überbaut werden darf.

Berechnung

GRZ = überbaute Grundfläche / Grundstücksfläche

Beispiel: Bei einer GRZ von 0,4 und einem 500 m² großen Grundstück dürfen maximal 200 m² Grundfläche bebaut werden. Zur überbauten Grundfläche zählen neben dem Gebäude auch Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen.

GRZ vs. GFZ

Die GRZ begrenzt die überbaute Fläche (horizontal). Die GFZ (Geschossflächenzahl) begrenzt die gesamte Geschossfläche (vertikal × horizontal). Beide Kennzahlen wirken zusammen und bestimmen die maximale Bebauungsdichte.

Obergrenzen nach BauNVO

Die BauNVO setzt Obergrenzen: Im reinen Wohngebiet (WR) max. 0,4, im allgemeinen Wohngebiet (WA) max. 0,4, im Mischgebiet (MI) max. 0,6, im Gewerbegebiet (GE) max. 0,8.

GRZ und Grundstückswert

Eine höhere GRZ erlaubt mehr Bebauung und erhöht den Grundstückswert. Bei der Grundstücksbewertung ist die GRZ daher ein wichtiger Faktor.

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Häufige Fragen zu Grundflächenzahl (GRZ)

Was bedeutet eine GRZ von 0,4?

Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass maximal 40% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Bei einem 500 m² Grundstück wären das 200 m² Gebäudegrundfläche.

Wo finde ich die GRZ für mein Grundstück?

Die GRZ ist im Bebauungsplan festgesetzt. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die zulässige Bebauung nach der Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 BauGB).