Was ist ein Außenbereich?

Der Außenbereich (§ 35 BauGB) umfasst alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen noch zum zusammenhängend bebauten Ortsbereich gehören.

Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV

Was ist der Außenbereich?

Der Außenbereich ist im Baurecht ein Schlüsselbegriff: Er umfasst alle Flächen außerhalb des beplanten (§ 30 BauGB) oder unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB).

Bauen im Außenbereich

Im Außenbereich gilt ein grundsätzliches Bauverbot. Nur privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) sind zulässig — z.B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Windkraftanlagen oder Anlagen der öffentlichen Versorgung. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden.

Bedeutung für Grundstückskäufer

Die Lage im Außenbereich bedeutet: Das Grundstück ist in der Regel nicht bebaubar (außer für privilegierte Vorhaben). Das spiegelt sich in einem deutlich niedrigeren Bodenrichtwert wider.

Häufige Fragen zu Außenbereich

Kann man im Außenbereich bauen?

Grundsätzlich nein. Nur privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB (Land-/Forstwirtschaft, Windkraft etc.) sind zulässig. Sonstige Vorhaben können nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen genehmigt werden.